Aufstehen für die Kunst
Unsere Ziele
Der ›Lockdown light‹ vom November 2020, in dem die Kunsteinrichtungen erneut als Erste schließen mussten, hat diese Situation maximal verschlechtert und die Künste gesellschaftlich überproportional belastet.
Die Freiheit der Kunst wird im Grundgesetz ebenso vorbehaltlos gewährleistet wie die Religions- und Versammlungsfreiheit. Darin kommt ein Wertegerüst des Grundgesetzes zum Ausdruck, das bei allen staatlichen Maßnahmen zu beachten ist. Die Bayerische Verfassung sagt zudem: „Bayern ist ein Kulturstaat“ und stellt die Kultur damit gleichrangig neben den Rechtsstaat.
Die gemeinsame Religionsausübung wurde auch im ›harten Lockdown‹ ab Dezember 2020 nicht verboten, für Glaubenseinrichtungen gab es keine pauschale Deckelung der Besucherzahlen. Man orientierte sich lediglich an der 1,5 m- Abstandsregel – im Übrigen auch unabhängig von (nicht) vorhandenen Lüftungsanlagen. In Gotteshäusern durften Besucher bis zum 9.12.2020 sogar noch ohne Masken singen – in Theatern und Konzertsälen durften sie hingegen gar nicht sein.
Mittlerweile bestätigen alle internationalen, voneinander unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchungen ( z. B. Bayerische Staatsoper/ Klinkum rechts der Isar + TU München, Dortmunder Konzerthausstudie/ Fraunhofer Heinrich- Hertz- Institut, Theaterstudien des Institut Pasteur etc.) die Annahme, dass in Opern- und Konzerthäusern ein sicherer Betrieb ermöglicht werden kann. Übereinstimmend kommen diese Studien zum Ergebnis, dass bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht, Crowd- Managment und entsprechenden modernen Belüftungsanlagen das Risiko einer Virusübertragung im Publikumsbereich 'nahezu ausgeschlossen' werden kann.
Moderne Theater, Opern- und Konzerthäuser sind in der Regel mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die – vergleichbar beispielweise der Bayerischen Staatsoper – die Raumluft nach oben absaugen und binnen 9,5 min komplett austauschen. Welche Kirche/ Moschee/ Synagoge, welche Gaststätte kann mit vergleichbar effizienten Belüftungssystemen aufwarten?